Kreditversicherung

Häufig wird im Zusammenhang mit der Kreditvergabe eine Kreditversicherung abgeschlossen. Bei Finanzierungsverträgen zwischen einer Bank und einer Privatperson spricht man von der sogenannten Restschuldversicherung. Schließt eine Bank einen Kreditvertrag mit einem Unternehmen, fällt häufig der Begriff Delkredereversicherung.

Kreditversicherung von Privatpersonen

Die Restschuldversicherung oder auch Restkreditversicherung versetzt den Kreditnehmer in die Lage, bei Zahlungsunfähigkeit keine bösen Überraschungen zu erleben. Die Kreditversicherung sichert Risiken wie Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder den Tod des Kreditnehmers ab. Sollte keine Versicherung bestehen und es ist abzusehen, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, wird sich die finanzierende Bank an die nächsten Angehörigen wenden. In diesem Fall müssen die fälligen Raten bis zum Schluss durch die anderen Familienmitglieder aufgebracht werden.
Vor Abschluss eines Kreditvertrages sollten sich deshalb alle beteiligten Personen einig sein, ob eine Kreditversicherung notwendig ist. Dabei sollten bestehende Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen hinzugezogen und geprüft werden, ob sich diese im Notfall für eine Deckung einsetzen lassen. Gegen Arbeitslosigkeit helfen diese Versicherungen jedoch nicht. Auch ist die Höhe der Kreditsumme ein entscheidender Faktor für die Wahl einer Kreditversicherung. Bei kleinen Beträgen bis hin zu 5.000 Euro lässt sich im Notfall häufig ein „Mitfinanzierer“ finden, bei großen Beträgen oder Immobilienfinanzierungen bis zu 300.000 Euro wird das äußerst schwierig.
Die Restschuldversicherung wird mit Abschluss des Kreditvertrages geschlossen, die Kosten richten sich dabei nach der Kredithöhe und dessen Laufzeit. Je kürzer die Kreditlaufzeit und je geringer die Kreditsumme, desto günstiger ist auch die Versicherung. Die Versicherungsprämie ist in einer Summe fällig, sie kann vom Kunden separat gezahlt werden oder sie wird auf die Kreditsumme aufgeschlagen und mitfinanziert.
Wichtig zu erwähnen bleibt, dass der Abschluss einer Versicherung keine Pflicht ist und sich jeder Kreditnehmer darüber im klaren sein muss, welche Risiken mit dem Ausfall von Zahlungen entstehen. Im ungünstigsten Fall ist die Bank berechtigt, Familienangehörige zur Zahlung zu verpflichten oder finanzierte Objekte zu versteigern.